Polizei-Erlass in Kiel: Ladendiebstahl von Flüchtlingen ohne Ausweispapiere ist straffrei!
Datum: Donnerstag, dem 28. Januar 2016
Thema: Ostsee News


Zu Strafverfolgung von strafrechtlich auffälligen Flüchtlingen:

Kiel (ots) - Die Führung der Polizeidirektion Kiel und hochrangige Vertreter der Staatsanwaltschaft Kiel haben sich Anfang Oktober 2015 darauf verständigt, Flüchtlinge ohne Ausweispapiere oder behördliche Registrierung bei "einfachen/niedrigschwelligen Delikten" wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung regelmäßig nicht strafrechtlich zu verfolgen.

Das geht aus einem internen Polizeiprotokoll vor, über das die "Kieler Nachrichten" (Donnerstagsausgabe) berichten.

Am 7. Oktober gab es dem Papier zufolge eine "gemeinsame Erörterung" von Polizeidirektion Kiel und Staatsanwaltschaft "hinsichtlich des Umgangs mit strafrechtlich auffälligen Flüchtlingen, deren rechtmäßige Personalien nicht eindeutig feststehen".

Es wird festgestellt, dass es bereits zu diesem Zeitpunkt "Probleme in der polizeilichen Praxis" bei straffälligen Flüchtlingen gegeben hat, die nicht im Besitz eines Personaldokuments waren und nicht durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) registriert wurden.

Es sei "regelmäßig problematisch" zu beurteilen, ob "strafprozessuale Maßnahmen" bei einfachen Straftaten wie zum Beispiel Ladendiebstahl erforderlich seien.

Solange es keine landesweite Regelung gebe, richte man sich "vorläufig" nach folgenden Leitlinien, heißt es wörtlich:

"Ein Personenfeststellungsverfahren oder erkennungsdienstliche Behandlung scheidet in Ermangelung der Verhältnismäßigkeit und aus tatsächlichen Gründen (Identität kann nicht zeitgerecht festgestellt werden...)" bei einfachen Delikten wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung "regelmäßig aus".

Es sei denn, ohne Einsatz eines Dolmetschers gebe es Hinweise auf den Unterbringungsort des Flüchtlings.

Bei "höherwertigen Straftaten (Faustregel: ab Körperverletzung und besonders schwerer Fall des Diebstahls)" sei Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft zu halten.

Polizei-Erlass in Kiel: Ladendiebstahl von Flüchtlingen ohne Ausweispapiere straffrei!

Die Führung der Polizeidirektion Kiel und hochrangige Vertreter der Staatsanwaltschaft Kiel haben sich Anfang Oktober 2015 darauf verständigt, Flüchtlinge ohne Ausweispapiere oder behördliche Registrierung bei "einfachen/niedrigschwelligen Delikten" wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung regelmäßig nicht strafrechtlich zu verfolgen.

Das geht aus einem internen Polizeiprotokoll vor, über das die "Kieler Nachrichten" (Donnerstagsausgabe) berichten.

Am 7. Oktober gab es dem Papier zufolge eine "gemeinsame Erörterung" von Polizeidirektion Kiel und Staatsanwaltschaft "hinsichtlich des Umgangs mit strafrechtlich auffälligen Flüchtlingen, deren rechtmäßige Personalien nicht eindeutig feststehen".

Es wird festgestellt, dass es bereits zu diesem Zeitpunkt "Probleme in der polizeilichen Praxis" bei straffälligen Flüchtlingen gegeben hat, die nicht im Besitz eines Personaldokuments waren und nicht durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) registriert wurden.

Es sei "regelmäßig problematisch" zu beurteilen, ob "strafprozessuale Maßnahmen" bei einfachen Straftaten wie zum Beispiel Ladendiebstahl erforderlich seien.

Solange es keine landesweite Regelung gebe, richte man sich "vorläufig" nach folgenden Leitlinien, heißt es wörtlich: "Ein Personenfeststellungsverfahren oder erkennungsdienstliche Behandlung scheidet in Ermangelung der Verhältnismäßigkeit und aus tatsächlichen Gründen (Identität kann nicht zeitgerecht festgestellt werden...)" bei einfachen Delikten wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung "regelmäßig aus".

Es sei denn, ohne Einsatz eines Dolmetschers gebe es Hinweise auf den Unterbringungsort des Flüchtlings.

Bei "höherwertigen Straftaten (Faustregel: ab Körperverletzung und besonders schwerer Fall des Diebstahls)" sei Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft zu halten.

Der Leiter der Polizeidirektion Kiel, Thomas Bauchrowitz, werde eine Initiative für eine landesweite Regelung auch in Richtung Landes-Innenministerium starten, heißt es weiter.

Ein Ministeriumssprecher lehnte am Mittwoch Abend jeden Kommentar ab und verwies auf die Polizeidirektion Kiel.

Auch Bauchrowitz' Behörde beantwortete eine Anfrage nicht.

Der Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft der Polizei, Karl-Hermann Rehr, äußerte sich bestürzt.

"Diese Weisung ist die Resignation des Rechtsstaates. Polizei unterliegt dem Strafverfolgungszwang, der hier ausgesetzt wird."

Pressekontakt:

Kieler Nachrichten
newsroom Kieler Nachrichten
Telefon: Tel.: 0431/9032812

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/40115/3236891, Autor siehe obiger Artikel.

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Zu Strafverfolgung von strafrechtlich auffälligen Flüchtlingen:

Kiel (ots) - Die Führung der Polizeidirektion Kiel und hochrangige Vertreter der Staatsanwaltschaft Kiel haben sich Anfang Oktober 2015 darauf verständigt, Flüchtlinge ohne Ausweispapiere oder behördliche Registrierung bei "einfachen/niedrigschwelligen Delikten" wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung regelmäßig nicht strafrechtlich zu verfolgen.

Das geht aus einem internen Polizeiprotokoll vor, über das die "Kieler Nachrichten" (Donnerstagsausgabe) berichten.

Am 7. Oktober gab es dem Papier zufolge eine "gemeinsame Erörterung" von Polizeidirektion Kiel und Staatsanwaltschaft "hinsichtlich des Umgangs mit strafrechtlich auffälligen Flüchtlingen, deren rechtmäßige Personalien nicht eindeutig feststehen".

Es wird festgestellt, dass es bereits zu diesem Zeitpunkt "Probleme in der polizeilichen Praxis" bei straffälligen Flüchtlingen gegeben hat, die nicht im Besitz eines Personaldokuments waren und nicht durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) registriert wurden.

Es sei "regelmäßig problematisch" zu beurteilen, ob "strafprozessuale Maßnahmen" bei einfachen Straftaten wie zum Beispiel Ladendiebstahl erforderlich seien.

Solange es keine landesweite Regelung gebe, richte man sich "vorläufig" nach folgenden Leitlinien, heißt es wörtlich:

"Ein Personenfeststellungsverfahren oder erkennungsdienstliche Behandlung scheidet in Ermangelung der Verhältnismäßigkeit und aus tatsächlichen Gründen (Identität kann nicht zeitgerecht festgestellt werden...)" bei einfachen Delikten wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung "regelmäßig aus".

Es sei denn, ohne Einsatz eines Dolmetschers gebe es Hinweise auf den Unterbringungsort des Flüchtlings.

Bei "höherwertigen Straftaten (Faustregel: ab Körperverletzung und besonders schwerer Fall des Diebstahls)" sei Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft zu halten.

Polizei-Erlass in Kiel: Ladendiebstahl von Flüchtlingen ohne Ausweispapiere straffrei!

Die Führung der Polizeidirektion Kiel und hochrangige Vertreter der Staatsanwaltschaft Kiel haben sich Anfang Oktober 2015 darauf verständigt, Flüchtlinge ohne Ausweispapiere oder behördliche Registrierung bei "einfachen/niedrigschwelligen Delikten" wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung regelmäßig nicht strafrechtlich zu verfolgen.

Das geht aus einem internen Polizeiprotokoll vor, über das die "Kieler Nachrichten" (Donnerstagsausgabe) berichten.

Am 7. Oktober gab es dem Papier zufolge eine "gemeinsame Erörterung" von Polizeidirektion Kiel und Staatsanwaltschaft "hinsichtlich des Umgangs mit strafrechtlich auffälligen Flüchtlingen, deren rechtmäßige Personalien nicht eindeutig feststehen".

Es wird festgestellt, dass es bereits zu diesem Zeitpunkt "Probleme in der polizeilichen Praxis" bei straffälligen Flüchtlingen gegeben hat, die nicht im Besitz eines Personaldokuments waren und nicht durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) registriert wurden.

Es sei "regelmäßig problematisch" zu beurteilen, ob "strafprozessuale Maßnahmen" bei einfachen Straftaten wie zum Beispiel Ladendiebstahl erforderlich seien.

Solange es keine landesweite Regelung gebe, richte man sich "vorläufig" nach folgenden Leitlinien, heißt es wörtlich: "Ein Personenfeststellungsverfahren oder erkennungsdienstliche Behandlung scheidet in Ermangelung der Verhältnismäßigkeit und aus tatsächlichen Gründen (Identität kann nicht zeitgerecht festgestellt werden...)" bei einfachen Delikten wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung "regelmäßig aus".

Es sei denn, ohne Einsatz eines Dolmetschers gebe es Hinweise auf den Unterbringungsort des Flüchtlings.

Bei "höherwertigen Straftaten (Faustregel: ab Körperverletzung und besonders schwerer Fall des Diebstahls)" sei Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft zu halten.

Der Leiter der Polizeidirektion Kiel, Thomas Bauchrowitz, werde eine Initiative für eine landesweite Regelung auch in Richtung Landes-Innenministerium starten, heißt es weiter.

Ein Ministeriumssprecher lehnte am Mittwoch Abend jeden Kommentar ab und verwies auf die Polizeidirektion Kiel.

Auch Bauchrowitz' Behörde beantwortete eine Anfrage nicht.

Der Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft der Polizei, Karl-Hermann Rehr, äußerte sich bestürzt.

"Diese Weisung ist die Resignation des Rechtsstaates. Polizei unterliegt dem Strafverfolgungszwang, der hier ausgesetzt wird."

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