Ostsee News & Infos ! Ostsee News, Infos & Tipps Ostsee Forum ! Ostsee Forum Ostsee Videos ! Ostsee Videos Ostsee Foto-Galerie ! Ostsee Foto - Galerie Ostsee WEB-Links ! Ostsee Web - Links Ostsee Lexikon ! Ostsee Lexikon Ostsee Kalender ! Ostsee Kalender

 Ostsee-Infos-247.de: Ostsee News & Ostsee Infos & Ostsee Tipps

Seiten-Suche:  
 Ostsee-Infos-247.de <- Startseite     Anmelden  oder   Einloggen    

Ostsee-Infos-247.de- Infos News & Tipps @ Ostsee ! Who's Online
Zur Zeit sind 77 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Besucher. Sie können sich hier anmelden und dann viele kostenlose Features dieser Seite nutzen!

Ostsee-Infos-247.de- Infos News & Tipps @ Ostsee ! Online Werbung

Ostsee-Infos-247.de- Infos News & Tipps @ Ostsee ! Haupt - Menü
Ostsee-Infos-247.de - Services
· Ostsee-Infos-247.de - News
· Ostsee-Infos-247.de - Links
· Ostsee-Infos-247.de - Forum
· Ostsee-Infos-247.de - Galerie
· Ostsee-Infos-247.de - Lexikon
· Ostsee-Infos-247.de - Kalender
· Ostsee-Infos-247.de - Marktplatz
· Ostsee-Infos-247.de - Testberichte
· Ostsee-Infos-247.de - Seiten Suche

Redaktionelles
· Alle Ostsee-Infos-247.de News
· Ostsee-Infos-247.de Rubriken
· Top 5 bei Ostsee-Infos-247.de
· Weitere Web Infos & Tipps

Mein Account
· Log-In @ Ostsee-Infos-247.de
· Mein Account
· Mein Tagebuch
· Log-Out @ Ostsee-Infos-247.de
· Account löschen

Interaktiv
· Ostsee-Infos-247.de Link senden
· Ostsee-Infos-247.de Event senden
· Ostsee-Infos-247.de Bild senden
· Ostsee-Infos-247.de Testbericht senden
· Ostsee-Infos-247.de Kleinanzeige senden
· Ostsee-Infos-247.de News mitteilen
· Feedback geben
· Kontakt-Formular
· Seite weiterempfehlen

Community
· Ostsee-Infos-247.de Mitglieder
· Ostsee-Infos-247.de Gästebuch

XoviLichter Link
· XoviLichter @ Ostsee-Infos-247

Information
· Ostsee-Infos-247.de FAQ/ Hilfe
· Ostsee-Infos-247.de Impressum
· Ostsee-Infos-247.de AGB & Datenschutz
· Ostsee-Infos-247.de Statistiken

Ostsee-Infos-247.de- Infos News & Tipps @ Ostsee ! Beliebtestes Ostsee Video
Dorsch: Dicke Sommerdorsche vor Warnemünde - Dorschtour mit der

Dorsch: Dicke Sommerdorsche vor Warn ...

Ostsee-Infos-247.de- Infos News & Tipps @ Ostsee ! Kostenlose Online Spiele
Pacman
Pacman
Tetris
Tetris
Asteroids
Asteroids
Space Invaders
Space Invaders
Frogger
Frogger

Pinguine / PenguinPush / Penguin Push
Pinguine
Birdie
Birdie
TrapShoot
TrapShoot

Ostsee-Infos-247.de- Infos News & Tipps @ Ostsee ! Terminkalender
Mai 2024
  1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30 31  

Messen
Veranstaltung
Konzerte
Treffen
Sonstige
Ausstellungen
Geburtstage
Veröffentlichungen
Festivals

Ostsee-Infos-247.de- Infos News & Tipps @ Ostsee ! Seiten - Infos
Ostsee-Infos-247.de - Mitglieder!  Mitglieder:1.999
Ostsee-Infos-247.de -  News!  News / Infos:3.857
Ostsee-Infos-247.de -  Links!  Web-Links:5
Ostsee-Infos-247.de -  Galerie!  Ostsee Fotos:156
Ostsee-Infos-247.de - Forumposts!  Forum-Beiträge:345
Ostsee-Infos-247.de -  Lexikon!  Lexikon-Einträge:1
Ostsee-Infos-247.de -  Kalender!  Events / Termine:0
Ostsee-Infos-247.de -  Gästebuch!  Gästebuch-Einträge:1

Ostsee-Infos-247.de- Infos News & Tipps @ Ostsee ! Ostsee-Infos-247.de WebTips
Ostsee-Infos-247.de ! Ostsee bei Google
Ostsee-Infos-247.de ! Ostsee bei Wikipedia

Ostsee-Infos-247.de- Infos News & Tipps @ Ostsee ! Online Web Tipps
Gratisland.de Pheromone

OstseeInfos 24/7 - News & Infos rund um's Thema Ostsee !

Ostsee News! Baurecht: Prüfbarkeit der Schlussrechnung und Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzungen des Vergütungsanspruchs bei Schlussrechnungslegung

Geschrieben am Mittwoch, dem 07. März 2012 von Ostsee-Infos-247.de

Ostsee Infos
Freie-PM.de: von Rechtsanwalt Michael M. Zmuda, Wollmann & Partner GbR, Berlin

Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hat sich in seiner Berufungsentscheidung (Urteil vom 25.01.2012, Az.: 4 U 7/10) mit den Anforderungen an die Rüge der Prüfbarkeit einer Schlussrechnung sowie den Anforderungen für die Annahme eines Verzichts einer vertraglich vereinbarten förmlichen Abnahme befasst. Diese Fragen sind für Verbraucher und Gewerbetreibende sehr wichtig.

Im Leitsatz des OLG Brandenburg heißt es hierzu:

"Eine ausreichende Beanstandung der Prüfbarkeit liegt nur vor, wenn der Auftraggeber hinreichend deutlich macht, dass er nicht bereit ist, in die sachliche Auseinandersetzung einzutreten, solange er keine prüfbare Rechnung erhalten hat.

Vereinbaren die Parteien eine förmliche Abnahme und rügt der Auftraggeber vor Abnahme gravierende Mängel, kann ohne das Vorliegen weiterer Umstände nicht davon ausgegangen werden, dass der Auftraggeber vom Erfordernis einer förmlichen Abnahme Abstand nehmen will."

Der Entscheidung lag folgender vereinfachter Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger und die Beklagte schlossen einen Bauvertrag über die Modernisierung und Instandsetzung von zehn Wohnungen unter Einbeziehung der VOB/B und Vereinbarung einer förmlichen Abnahme.

Noch vor Fertigstellung der vertraglich geschuldeten Leistungen rügte die Beklagte gegenüber dem Kläger diverse - erhebliche - Mängel, die von dem Kläger im weiteren Verlauf der Vertragsdurchführung nicht beseitigt worden sind. Im Oktober 2007 stellte der Kläger seine Arbeiten ein, ohne die vertraglich geschuldeten Leistungen fertig gestellt oder nachgebessert zu haben. Im November 2007 übersandte der Kläger der Beklagten seine Schlussrechnung. Eine förmliche Abnahme hat nicht stattgefunden.

Eine ausdrückliche Rüge der Prüfbarkeit erfolgte seitens der Beklagten innerhalb der zweimonatigen Prüffrist gemäß § 16 Nr. 3 Abs. 1 S. 2 VOB/B nicht. Die Beklagte wies in einem ihrer Schreiben lediglich darauf hin, dass aus ihrer Sicht die Fälligkeitsvoraussetzungen nicht vorlegen, weil die Schlussrechnung wegen der Lage des Objekts im Sanierungsgebiet eine detaillierte Auflistung hätte beinhalten müssen. Konkrete Einwendungen hinsichtlich der Prüfbarkeit der Schlussrechnung erfolgten indes nicht.

Der Kläger vertrat erstinstanzlich und im Berufungsverfahren die Ansicht, dass die Fälligkeitsvoraussetzungen seines Vergütungsanspruchs erfüllt seien. Die Beklagte habe auf die vertraglich vereinbarte förmliche Abnahme verzichtet, weil sie in Ansehung der Schlussrechnung keine Abnahme verlangt hat.

Die Beklagte vertrat demgegenüber sowohl erstinstanzlich wie auch im Berufungsverfahren die Auffassung, dass die Schlussrechnung mangels Prüffähigkeit sowie erforderlicher förmlicher Abnahme nicht fällig sei.

Das Landgericht Potsdam wies die Klage als zur Zeit unbegründet zurück.

Das OLG Brandenburg bestätigte in seinem Berufungsurteil die Entscheidung des Landgerichts Potsdam.

Gleichwohl kommt das OLG Brandenburg - entgegen der Auffassung des Landgerichts Potsdam - zunächst zu dem Ergebnis, dass die Beklagte mit dem Einwand der fehlenden Prüffähigkeit der Schlussrechnung nicht gehört werden kann.

Denn ein pauschaler Verweis darauf, dass die Fälligkeitsvoraussetzungen im Einzelfall nicht vorliegen, ist für die Begründung der fehlenden Prüffähigkeit einer Schlussrechnung grundsätzlich nicht ausreichend. Um als ausreichende Beanstandung der Prüffähigkeit angesehen werden zu können, müssen die vom Auftraggeber erhobenen Rügen dem Auftragnehmer verdeutlichen, dass er nicht bereit ist, in die sachliche Auseinandersetzung einzutreten, solange er keine prüffähige Rechnung erhalten hat. Der bloße Hinweis - ohne Bezug zur Prüffähigkeit selbst -, dass die Fälligkeitsvoraussetzungen wegen einer fehlenden Auflistung nicht gegeben seien, ist hierfür grundsätzlich nicht ausreichend.

Der Vergütungsanspruch des Klägers ist nach Auffassung des OLG Brandenburg jedoch mangels Abnahme nicht fällig.

Entgegen der Auffassung des Klägers konnte ein Verzicht auf die vertraglich vereinbarte förmliche Abnahme nicht angenommen werden, da es jedenfalls an einem Verhalten der Parteien fehlte, aus dem ein Verzicht hätte abgeleitet werden können.

Erfolgt seitens des Auftraggebers eine Mängelrüge und wird ohne Mängelbeseitigung sogleich die Schlussrechnung gestellt, so kann aus dem fehlenden Verlangen des Auftraggebers nach einer förmlichen Abnahme nicht auf einen Verzichtswillen hinsichtlich der vertraglich vereinbarten förmlichen Abnahme geschlossen werden.

Erforderlich ist insoweit, dass der Auftraggeber durch sein Verhalten unmissverständlich zum Ausdruck bringt, das Werk des Klägers als im Wesentlichen vertragsgemäß entgegenzunehmen und auf das Erfordernis der förmlichen Abnahme deshalb zu verzichten.

Rechtsanwalt Zmuda von Wollmann & Partner GbR hierzu: "Die Entscheidung macht deutlich, welche Bedeutung der Prüfbarkeit der Schlussrechnung und der Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzungen des Vergütungsanspruchs zukommt. Ohne Fälligkeit ist der Vergütungsanspruch nicht durchsetzbar!

Der Auftragnehmer muss beachten, dass der zwar grundsätzlich mögliche konkludente Verzicht auf die vertraglich vereinbarte förmliche Abnahme jedenfalls dann nicht angenommen werden kann, wenn der Auftraggeber erhebliche Mängel gerügt hat. Der Auftragnehmer sollte bei Mängelrügen des Auftraggebers nicht darauf vertrauen, dass mangels Abnahmeverlangens, insbesondere auch nach Schlussrechnungslegung, ohne Weiteres von einem Verzicht auf die förmliche Abnahme auszugehen ist. Der Auftragnehmer sollte vielmehr die Berechtigung der Mängelrüge prüfen, erforderlichenfalls nachbessern und dann seinerseits auf die förmliche Abnahme bestehen, um seinen Vergütungsanspruch fällig zu stellen.

Der Auftraggeber muss demgegenüber darauf achten, dass er binnen der Prüfungsfrist gemäß § 16 Nr. 3 Abs. 1 S. 2 VOB/B die Prüfbarkeit der Schlussrechnung ordnungsgemäß, d. h. unter sorgfältiger Benennung der der Prüfbarkeit im Einzelnen konkret entgegenstehenden Gründe, rügt. Denn pauschale Rügen oder abstrakte Hinweise sind grundsätzlich nicht ausreichend. In diesem Zusammenhang sei noch mal ergänzend darauf verwiesen, dass ein Untätigbleiben des Auftraggebers während der zweimonatigen Prüfungsfrist selbst dann zum Ausschluss des Einwandes der fehlenden Prüfbarkeit führt, wenn die Schlussrechnung objektiv tatsächlich nicht prüfbar ist (BGH, Urteil vom 23.09.2004, VII ZR 173/03, IBR 2006, 128)."


Michael M. Zmuda
Rechtsanwalt
Wollmann & Partner GbR, Berlin

Der Verfasser ist verantwortlich für den Inhalt des Beitrags.
Unser Team von spezialisierten Rechtsanwälten und Notaren berät und betreut Sie schnell, kompetent und ergebnisorientiert mit dem Ziel, Ihre Vorhaben und angestrebten wirtschaftlichen Erfolge sicherzustellen. Wollmann & Partner verfügt über langjährige Erfahrungen in der Entwicklung individueller Vertragswerke. Unsere Qualitätssicherungskonzepte gewährleisten juristische Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit für künftige Entwicklungen.

Eine von gegenseitigem Vertrauen geprägte Zusammenarbeit auf der Grundlage langjähriger Mandantenbeziehungen sowie eine individuelle, bedarfsgerechte und ausschließlich an den Interessen unserer Mandanten ausgerichtete juristische Betreuung sind für uns seit Jahrzehnten selbstverständlich.

Wollmann & Partner hat sich auf eine umfassende Betreuung, Beratung und Vertretung von Immobilien-, Bauträger- und Bauunternehmen aller Art spezialisiert.

Neben allen anwaltlichen und notariellen Dienstleistungen durch derzeit sechs Notare und weitere neun Rechtsanwälte bietet Wollmann & Partner seinen Mandanten auch praxisnahe Schulungs- und Trainingsmaßnahmen sowie eine individuelle Entwicklung juristischer Hilfsmittel an (z.B. Workshops, Anleitungen etc.).
Wollmann & Partner GbR Rechtsanwälte
Jana Henning
Meinekestr. 22
10179 Berlin
+49 30 88 41 09-92

http://www.wollmann.de

Pressekontakt:
Wollmann & Partner GbR
Jana Henning
Meinekestr. 22
10719 Berlin
henning@wollmann.de
+49 30 88 41 09-92
http://www.wollmann.de

(Tipp: Zu Bio-Backschweinen unweit Potsdam: können Sie auch hier recherchieren und nachlesen.)

(Weitere interessante Recht News & Recht Infos & Recht Tipps können Sie auch hier recherchieren und nachlesen.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de


von Rechtsanwalt Michael M. Zmuda, Wollmann & Partner GbR, Berlin

Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hat sich in seiner Berufungsentscheidung (Urteil vom 25.01.2012, Az.: 4 U 7/10) mit den Anforderungen an die Rüge der Prüfbarkeit einer Schlussrechnung sowie den Anforderungen für die Annahme eines Verzichts einer vertraglich vereinbarten förmlichen Abnahme befasst. Diese Fragen sind für Verbraucher und Gewerbetreibende sehr wichtig.

Im Leitsatz des OLG Brandenburg heißt es hierzu:

"Eine ausreichende Beanstandung der Prüfbarkeit liegt nur vor, wenn der Auftraggeber hinreichend deutlich macht, dass er nicht bereit ist, in die sachliche Auseinandersetzung einzutreten, solange er keine prüfbare Rechnung erhalten hat.

Vereinbaren die Parteien eine förmliche Abnahme und rügt der Auftraggeber vor Abnahme gravierende Mängel, kann ohne das Vorliegen weiterer Umstände nicht davon ausgegangen werden, dass der Auftraggeber vom Erfordernis einer förmlichen Abnahme Abstand nehmen will."

Der Entscheidung lag folgender vereinfachter Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger und die Beklagte schlossen einen Bauvertrag über die Modernisierung und Instandsetzung von zehn Wohnungen unter Einbeziehung der VOB/B und Vereinbarung einer förmlichen Abnahme.

Noch vor Fertigstellung der vertraglich geschuldeten Leistungen rügte die Beklagte gegenüber dem Kläger diverse - erhebliche - Mängel, die von dem Kläger im weiteren Verlauf der Vertragsdurchführung nicht beseitigt worden sind. Im Oktober 2007 stellte der Kläger seine Arbeiten ein, ohne die vertraglich geschuldeten Leistungen fertig gestellt oder nachgebessert zu haben. Im November 2007 übersandte der Kläger der Beklagten seine Schlussrechnung. Eine förmliche Abnahme hat nicht stattgefunden.

Eine ausdrückliche Rüge der Prüfbarkeit erfolgte seitens der Beklagten innerhalb der zweimonatigen Prüffrist gemäß § 16 Nr. 3 Abs. 1 S. 2 VOB/B nicht. Die Beklagte wies in einem ihrer Schreiben lediglich darauf hin, dass aus ihrer Sicht die Fälligkeitsvoraussetzungen nicht vorlegen, weil die Schlussrechnung wegen der Lage des Objekts im Sanierungsgebiet eine detaillierte Auflistung hätte beinhalten müssen. Konkrete Einwendungen hinsichtlich der Prüfbarkeit der Schlussrechnung erfolgten indes nicht.

Der Kläger vertrat erstinstanzlich und im Berufungsverfahren die Ansicht, dass die Fälligkeitsvoraussetzungen seines Vergütungsanspruchs erfüllt seien. Die Beklagte habe auf die vertraglich vereinbarte förmliche Abnahme verzichtet, weil sie in Ansehung der Schlussrechnung keine Abnahme verlangt hat.

Die Beklagte vertrat demgegenüber sowohl erstinstanzlich wie auch im Berufungsverfahren die Auffassung, dass die Schlussrechnung mangels Prüffähigkeit sowie erforderlicher förmlicher Abnahme nicht fällig sei.

Das Landgericht Potsdam wies die Klage als zur Zeit unbegründet zurück.

Das OLG Brandenburg bestätigte in seinem Berufungsurteil die Entscheidung des Landgerichts Potsdam.

Gleichwohl kommt das OLG Brandenburg - entgegen der Auffassung des Landgerichts Potsdam - zunächst zu dem Ergebnis, dass die Beklagte mit dem Einwand der fehlenden Prüffähigkeit der Schlussrechnung nicht gehört werden kann.

Denn ein pauschaler Verweis darauf, dass die Fälligkeitsvoraussetzungen im Einzelfall nicht vorliegen, ist für die Begründung der fehlenden Prüffähigkeit einer Schlussrechnung grundsätzlich nicht ausreichend. Um als ausreichende Beanstandung der Prüffähigkeit angesehen werden zu können, müssen die vom Auftraggeber erhobenen Rügen dem Auftragnehmer verdeutlichen, dass er nicht bereit ist, in die sachliche Auseinandersetzung einzutreten, solange er keine prüffähige Rechnung erhalten hat. Der bloße Hinweis - ohne Bezug zur Prüffähigkeit selbst -, dass die Fälligkeitsvoraussetzungen wegen einer fehlenden Auflistung nicht gegeben seien, ist hierfür grundsätzlich nicht ausreichend.

Der Vergütungsanspruch des Klägers ist nach Auffassung des OLG Brandenburg jedoch mangels Abnahme nicht fällig.

Entgegen der Auffassung des Klägers konnte ein Verzicht auf die vertraglich vereinbarte förmliche Abnahme nicht angenommen werden, da es jedenfalls an einem Verhalten der Parteien fehlte, aus dem ein Verzicht hätte abgeleitet werden können.

Erfolgt seitens des Auftraggebers eine Mängelrüge und wird ohne Mängelbeseitigung sogleich die Schlussrechnung gestellt, so kann aus dem fehlenden Verlangen des Auftraggebers nach einer förmlichen Abnahme nicht auf einen Verzichtswillen hinsichtlich der vertraglich vereinbarten förmlichen Abnahme geschlossen werden.

Erforderlich ist insoweit, dass der Auftraggeber durch sein Verhalten unmissverständlich zum Ausdruck bringt, das Werk des Klägers als im Wesentlichen vertragsgemäß entgegenzunehmen und auf das Erfordernis der förmlichen Abnahme deshalb zu verzichten.

Rechtsanwalt Zmuda von Wollmann & Partner GbR hierzu: "Die Entscheidung macht deutlich, welche Bedeutung der Prüfbarkeit der Schlussrechnung und der Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzungen des Vergütungsanspruchs zukommt. Ohne Fälligkeit ist der Vergütungsanspruch nicht durchsetzbar!

Der Auftragnehmer muss beachten, dass der zwar grundsätzlich mögliche konkludente Verzicht auf die vertraglich vereinbarte förmliche Abnahme jedenfalls dann nicht angenommen werden kann, wenn der Auftraggeber erhebliche Mängel gerügt hat. Der Auftragnehmer sollte bei Mängelrügen des Auftraggebers nicht darauf vertrauen, dass mangels Abnahmeverlangens, insbesondere auch nach Schlussrechnungslegung, ohne Weiteres von einem Verzicht auf die förmliche Abnahme auszugehen ist. Der Auftragnehmer sollte vielmehr die Berechtigung der Mängelrüge prüfen, erforderlichenfalls nachbessern und dann seinerseits auf die förmliche Abnahme bestehen, um seinen Vergütungsanspruch fällig zu stellen.

Der Auftraggeber muss demgegenüber darauf achten, dass er binnen der Prüfungsfrist gemäß § 16 Nr. 3 Abs. 1 S. 2 VOB/B die Prüfbarkeit der Schlussrechnung ordnungsgemäß, d. h. unter sorgfältiger Benennung der der Prüfbarkeit im Einzelnen konkret entgegenstehenden Gründe, rügt. Denn pauschale Rügen oder abstrakte Hinweise sind grundsätzlich nicht ausreichend. In diesem Zusammenhang sei noch mal ergänzend darauf verwiesen, dass ein Untätigbleiben des Auftraggebers während der zweimonatigen Prüfungsfrist selbst dann zum Ausschluss des Einwandes der fehlenden Prüfbarkeit führt, wenn die Schlussrechnung objektiv tatsächlich nicht prüfbar ist (BGH, Urteil vom 23.09.2004, VII ZR 173/03, IBR 2006, 128)."


Michael M. Zmuda
Rechtsanwalt
Wollmann & Partner GbR, Berlin

Der Verfasser ist verantwortlich für den Inhalt des Beitrags.
Unser Team von spezialisierten Rechtsanwälten und Notaren berät und betreut Sie schnell, kompetent und ergebnisorientiert mit dem Ziel, Ihre Vorhaben und angestrebten wirtschaftlichen Erfolge sicherzustellen. Wollmann & Partner verfügt über langjährige Erfahrungen in der Entwicklung individueller Vertragswerke. Unsere Qualitätssicherungskonzepte gewährleisten juristische Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit für künftige Entwicklungen.

Eine von gegenseitigem Vertrauen geprägte Zusammenarbeit auf der Grundlage langjähriger Mandantenbeziehungen sowie eine individuelle, bedarfsgerechte und ausschließlich an den Interessen unserer Mandanten ausgerichtete juristische Betreuung sind für uns seit Jahrzehnten selbstverständlich.

Wollmann & Partner hat sich auf eine umfassende Betreuung, Beratung und Vertretung von Immobilien-, Bauträger- und Bauunternehmen aller Art spezialisiert.

Neben allen anwaltlichen und notariellen Dienstleistungen durch derzeit sechs Notare und weitere neun Rechtsanwälte bietet Wollmann & Partner seinen Mandanten auch praxisnahe Schulungs- und Trainingsmaßnahmen sowie eine individuelle Entwicklung juristischer Hilfsmittel an (z.B. Workshops, Anleitungen etc.).
Wollmann & Partner GbR Rechtsanwälte
Jana Henning
Meinekestr. 22
10179 Berlin
+49 30 88 41 09-92

http://www.wollmann.de

Pressekontakt:
Wollmann & Partner GbR
Jana Henning
Meinekestr. 22
10719 Berlin
henning@wollmann.de
+49 30 88 41 09-92
http://www.wollmann.de

(Tipp: Zu Bio-Backschweinen unweit Potsdam: können Sie auch hier recherchieren und nachlesen.)

(Weitere interessante Recht News & Recht Infos & Recht Tipps können Sie auch hier recherchieren und nachlesen.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Ostsee-Infos-247.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (Freie-PM.de) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Ostsee-Infos-247.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Baurecht: Prüfbarkeit der Schlussrechnung und Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzungen des Vergütungsanspruchs bei Schlussrechnungslegung" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden


Diese Web-Videos bei Ostsee-Infos-247.de könnten Sie auch interessieren:

Ostsee: Gaslecks - mögliche Sabotage an Nord-Stream ...

Ostsee: Gaslecks - mögliche Sabotage an Nord-Stream ...
Ostsee: 4. Nord Stream-Leck entdeckt, Russland verd ...

Ostsee: 4. Nord Stream-Leck entdeckt, Russland verd ...
Ostsee: Nato-Manöver bis zum 17. Juni im Ostseeraum

Ostsee: Nato-Manöver bis zum 17. Juni im Ostseeraum

Alle Web-Video-Links bei Ostsee-Infos-247.de: Ostsee-Infos-247.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Ostsee-Infos-247.de könnten Sie auch interessieren:

Ostsee-Deutschland-Binz-Ruegen-2012-13-RS ...

Ostsee-Warnemuende-2015-UH-12-Foto132.jpg

Ostsee-Warnemuende-2015-UH-12-Foto52.jpg


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Ostsee-Infos-247.de: Ostsee-Infos-247.de Foto - Galerie

Diese Forum-Threads bei Ostsee-Infos-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Gibt es Agenturen für den Linkaufbau (vreky, 14.08.2023)

Diese Forum-Posts bei Ostsee-Infos-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Hallo! Bei der Auswahl einer Kanalkamera für Inspektionsaufgaben gibt es einige Hauptmerkmale und technische Spezifikationen, auf die du besonders achten solltest, um sicherzustellen, dass sie dein ... (SmithJa94, 23.09.2023)

 Hallo Smith, du hast eine wichtige Frage gestellt, die viele Frauen betrifft. Zystozele, oder Blasenvorfall, kann tatsächlich belastend sein. Die häufigsten Ursachen dafür sind Schwangerschaften un ... (Alexandra, 12.09.2023)

 Hey, wenn du über Linkbuilding-Strategien nachdenkst, kann ich dir empfehlen, auf die Seite [url=https://seo-galaxy.com/linkbuilding-agentur/]https://seo-galaxy.com/linkbuilding-agentur/[/url] zu gehe ... (ribba, 06.09.2023)

 Moin, wenn es darum geht, effektive Backlinks für deine Webseite aufzubauen und sicherzustellen, dass diese den aktuellen Suchmaschinenrichtlinien entsprechen, kann eine professionelle Agentur wie ... (nusmir, 21.06.2023)

  Man sollte vielleicht noch dazu sagen, dass es kein Projekt der Deutschen Bahn AG war. Und das obwohl Artikel 87e Absatz 4 folgendes sagt: Der Bund gewährleistet, daß dem Wohl der Allgemeinheit ... (DaveD, 26.02.2020)

  Wie sagte man früher? Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut.! Und ich könnte wetten, dass der Betrieb nicht von der Deutschen Bahn AG betrieben wird. Aber warum brauchte es so lange um einem ... (Helmfried, 28.01.2020)

  Es wurde auch höchste Zeit, dass die Vernunft gesiegt hat. Die Schäden die diese Tiere in den Feldern angerichtet haben gehen in die Millionen. Und wer hat den Bauern ihren Verlust ersetzt? Nie ... (Hans-Peter, 07.05.2019)

  Wie kommst du auf die Idee das Sarde in saor roher Fisch ist? Die werden bevor sie mit dem Sud übergossen werden geschuppt, die Bauchlappen entfernt, mehliert und gebraten. Und erst dann werden ... (Lara34, 17.05.2018)

  Zuerst war ich neugierig, doch dann habe ich bemerkt es geht um Niedersachsen. Das Land der Schaumschläger und Luftschloßerbauer. Nennen sie mir einen einzigen Politiker aus diesem Bundesland der ... (Hans-Peter, 27.11.2015)

 Die Zeit ist leider lange vorbei. Nachdem nach der Wende der Kreideabbau exzessive betrieben wurde ist dieses Kreidegebiet, Stubbenkammer, für Normalbürger völlig gesperrt. Wir haben als Kinder dort ... (Alwin03, 28.05.2014)

Diese News bei Ostsee-Infos-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Geringer Treibstoffverbrauch - Krebs Unternehmensgruppe setzt auf CompAir Turbo-Kompressoren (PR-Gateway, 08.09.2019)
Über 13.000 Betriebsstunden in 4 Jahren - niedrige Betriebskosten gaben den Ausschlag

In Ermangelung entsprechender Kraftstromanschlüsse bei einigen wenigen Betriebsstätten griff die Unternehmensgruppe Krebs auf Dieselmotor getriebene Kompressoren zur Druckluftversorgung zurück. Die Unternehmensgruppe mit Hauptsitz in Hamburg ist an den norddeutschen Küsten und deren Häfen als Korrosionsschutz- und Beschichtungsunternehmen präsent und aktiv. Die günstigen Verbrauchswerte der CompAir Turbo ...

 Sommerferien am Stadtstrand in NRW - Oder doch lieber St.Peter Ording? (connektar, 05.07.2019)
Last Minute Sommerferien an der Nordsee buchen. Alle freien Ferienwohnungen & -häuser in St. Peter-Ording bei Eiderstedter. Jetzt kurzfristig Urlaub machen

Seid nicht wie Düsseldorf. Versucht nicht, den Rhein zur Nordsee zu machen und verstört eure Nachbarn mit Strandkörben und Umkleiden aus Seecontainern in Laufnähe zur Kö. Die Nordrhein-Westfälische Landeshauptstadt scheitert bei dem kläglichen Versuch am Rheinufer eine Strandatmosphäre zu simulieren leider an der Realität. Am Rhein ist ...

 SMM 2018 - Maritim 4.0: das digitale Schiff als Informationsdrehscheibe (PR-Gateway, 28.08.2018)
Das Fraunhofer IGD präsentiert vom 4. bis zum 7. September auf der SMM 2018 in Hamburg die Möglichkeiten der effizienten 3D-Datennutzung mittels Augmented-Reality-Brille.

"Maritim 4.0" ist das aktuelle Schlagwort in der Schiffbaubranche und steht für die Digitalisierung sämtlicher Prozesse von der Planung über die Konstruktion bis zur Wartung. CAD-Modelle enthalten alle Informationen über Geometrie, Materialien und Funktion - der Umfang der enthaltenen Daten macht sie aber auch häufig zu ...

 Einsatz aus der Luft (PR-Gateway, 27.04.2017)
Bagger von HKL wird für Ertüchtigung der Hafeninfrastruktur in Rostock per Kran angeliefert.

Rostock, 27. April 2017 - Besonderer Einsatz für HKL: Die Firma Groth & Co. Bauunternehmung GmbH aus Rostock ist für die Erschließungsarbeiten im Zuge der Ertüchtigung der Infrastruktur des Rostocker Hafens im Auftrag der ROSTOCK PORT GmbH zuständig. Dafür mietete sie einen Raupenbagger von HKL an. Um zwischen bestehenden Rohrleitungstrassen mit den Arbeiten beginnen zu können, musste die Maschine ...

 Baurechtsnovelle sichert den Ferienstandort Deutschland (PR-Gateway, 07.04.2017)
NOVASOL begrüßt Planungssicherheit

NOVASOL begrüßt die grundsätzliche Legalisierung von Ferienhäusern durch die jüngste Baurechtsnovelle: Endlich herrscht Rechtssicherheit für Urlauber, Ferienhausbesitzer und die Zukunft ganzer Ferienregionen.

Hamburg, April 2017 - NOVASOL begrüßt die aktuelle Baurechtsnovelle als wichtige Weichenstellung für die Entwicklung von sozial verträglichem Tourismus in Deutschland. In Zeiten, da immer mehr Deutsche Urlaub im eigenen Land machen und gerade ...

 Spezialisten für Mietrecht: Krefeld, Lübeck, Erfurt, Rostock (PR-Gateway, 18.07.2016)
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Baurecht nun auch in Krefeld, Lübeck, Erfurt, Rostock

Die Kanzlei W i l k e & C o l l . ist auf die Kompetenzbereiche zum Immobilienrecht und Mietrecht spezialisiert: Immobilienrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Maklerrecht. Mit einem erfahrenen Team von Rechtsanwälten und Fachanwälten für diese Spezialbereiche "rund um die Immobilie" stehen wir Ihnen an zahlreichen Standorten zur Verfügung.

Unsere Rechtsa ...

 Lehrreiche und genussvolle Weinerlebnisse im Markgräflerland (PR-Gateway, 23.03.2016)
Und neu: Das Markgräflerland jetzt mit eigenem Youtube-Kanal

(NL/7975793103) MÜLLHEIM. Den Winzern bei der Arbeit über die Schulter schauen, Wissenswertes rund um den Wein aus erster Winzer-Hand erfahren und Weine nach Herzenslust beim Winzer im Keller oder in der freien Natur genießen zu lehrreichen und genussvollen Weinerlebnissen und viel mehr lädt das Markgräflerland in diesem Jahr ein. Neben den zahlreichen Weinfesten gibt es für Urlaubsgäste viele Gelegenheiten, die Weinwelt der s ...

 Neue Baureihe fahrbare Kompressoren bei CompAir (PR-Gateway, 01.02.2016)
Standard war gestern - bei extremen Einsätzen dabei

CompAir stellt in der marktstarken mittleren Klasse von 5,5 m³ bis 7,6 m³ mit Druckvarianten von 5 - 14 bar eine neue Baureihe fahrbarer Kompressoren auf der Bauma vom 11.-17. April in München vor, welche die EU-Abgasstufe IIIB erfüllen und noch einiges mehr bieten. Trotz Abgasfilterung verbrauchen die neuen Maschinen ca. 10% weniger, als die vergleichbaren Vorgängermodelle. Abgesehen vom bewährten Gehäuse wurde die Baureihe komplett übe ...

 8 Großgeräte für Krebs Unternehmensgruppe (Freie-PM.de, 26.10.2015)
Kompressoren - niedrige Betriebskosten gaben den Ausschlag

Als Korrosionsschutz-Unternehmen ist die Krebs Unternehmensgruppe mit vielen Standorten an der gesamten deutschen Nord- und Ostseeküste präsent. Da vielfach entsprechende Starkstromanschlüsse Vorort auf den Baustellen nicht verfügbar sind, setzte das Hamburger Unternehmen bei seiner jüngsten Investition auf leistungsstarke Dieselkompressoren. Es wurden dann gleich 8 Kompressoren des Typs C 250 TS-12 von CompAir gekauft. Bei 25 m³ ...

 Öffentliches Vergaberecht praxisnah erklärt (Freie-PM.de, 24.07.2015)
[ams] rechtsanwälte Schriesheim

[ams] rechtsanwälte aus Schriesheim beraten und begleiten öffentliche Auftraggeber, z.B. Bundes- und Landesbehörden, Städte und Kommunen sowie private Auftraggeber und potentielle Auftragnehmer und Bieter in allen Angelegenheiten des Bau- und Vergaberechts sowie des Architekten- und Ingenieurrechts.

Öffentliche Auftraggeber müssen sich täglich der Herausforderung stellen, Bauaufträge in ihrer Komplexität zu erfassen und zu bewerten, um sie dann zu ve ...

Werbung bei Ostsee-Infos-247.de:






Baurecht: Prüfbarkeit der Schlussrechnung und Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzungen des Vergütungsanspruchs bei Schlussrechnungslegung

 
Ostsee-Infos-247.de- Infos News & Tipps @ Ostsee ! Aktuelles Amazon-Schnäppchen

Ostsee-Infos-247.de- Infos News & Tipps @ Ostsee ! Video Tipp @ Ostsee-Infos-247.de

Ostsee-Infos-247.de- Infos News & Tipps @ Ostsee ! Online Werbung

Ostsee-Infos-247.de- Infos News & Tipps @ Ostsee ! Verwandte Links
· Mehr aus der Rubrik Ostsee Infos
· Weitere News von Ostsee-Infos


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Ostsee Infos:
Jahresendspurt - Last Minute in den Silvesterurlaub


Ostsee-Infos-247.de- Infos News & Tipps @ Ostsee ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



Ostsee-Infos-247.de- Infos News & Tipps @ Ostsee ! Online Werbung

Ostsee-Infos-247.de- Infos News & Tipps @ Ostsee ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden


Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2011 - 2024!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Ostsee-Infos-247.de - rund ums Thema Ostsee / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.

Baurecht: Prüfbarkeit der Schlussrechnung und Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzungen des Vergütungsanspruchs bei Schlussrechnungslegung